In diesem Kapitel haben Sie die Möglichkeit, Ihre Grundmiete, Nebenkosten, und sonstige Kosten anzulegen. Zusätzlich können Vereinbarungen getroffen werden, die den Mietvertrag betreffen.

Nach dem Anlegen eines Mietvertrags gehen Sie in die Detailansicht des Mietvertrags und wechseln dann zu den Mietkosten.

001_Mietkosten

 

Sie wechseln direkt in eine Maske, in der alle kostenrelevanten Positionen erfasst werden können. Hier finden Sie die Sektionen Grundmiete, Nebenkosten, Sonstige Kosten sowie Index-, Staffel- und Umsatzvereinbarungen und weitere in den einzelnen Sektionen vor. Sie können nun eine Sektion öffnen und in deren Detailansicht wechseln.

002_Mietkosten_Sektionen

In der Menüleiste oben können Sie dann auch wieder direkt zu den Vertragsdaten zurück wechseln:

003_Mietkosten_Vertragsdaten

 

Die Grundmiete (auch Nettomiete oder Kaltmiete) bezieht sich im Sprachgebrauch in Deutschland auf den Teil der Miete, der allein die Raumnutzung abdeckt. Heizkosten und sogenannte kalte Betriebskosten sind also nicht enthalten. Letztere werden in der Nebenkostenabrechnung gesondert ausgewiesen. Dies können zum Beispiel sein: Müllabfuhr, Wasser (warm und kalt), Erdgas, Abwasser, Heizung, Flurbeleuchtung, Feuerversicherung, Kabelanschluss. Weitere regelmäßige Kosten (zum Beispiel für Strom oder Telefon) werden in der Regel an den Versorger bzw. Anbieter gezahlt. Der Stromanbieter kann vom Mieter frei ausgewählt werden (siehe auch: Stromanbieterwechsel).

Die Nettokaltmiete im Mietrecht ist eine vertragliche Vereinbarung, wonach das eigentliche Entgelt für die Gebrauchsüberlassung gesondert von den Betriebskosten (die als Pauschale oder Vorauszahlung erhoben werden) aufgeführt wird. (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kaltmiete)

 

Sonstige Nebenkosten können zum Beispiel anfallen, wenn ein Stellplatz für einen PKW gemietet wird. Die Nebenkosten werden monatlich im Voraus gezahlt. Die Kosten sind eine monatliche Pauschale. Am Jahresende werden mit Hilfe der Nebenkostenabrechnung die tatsächlich angefallenen Kosten mit den Vorauszahlungen verrechnet. Dem entsprechend wird eine Gutschrift oder eine Nachzahlung fällig.