Durch einen Indexmietvertrag soll erreicht werden, dass die Miete den wirtschaftlichen Veränderungen der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte jeweils angepasst wird. Die Vertragsparteien können daher schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird, so sieht es § 557b BGB vor. Anhand der vom Statistischen Bundesamt gewonnen Daten kann ermittelt werden, inwieweit die Lebenshaltungskosten gestiegen oder gefallen sind. Auf der Grundlage der jeweiligen Preisentwicklung ist auch eine Mietsenkung möglich, jedoch unwahrscheinlich. (Quelle: https://www.mietrecht.de/mietvertrag/mietvertrag-arten/indexmietvertrag.html)

 

An der Zahlungsposition der Grundmiete können Sie angeben, ob es sich um eine indizierte Miete handeln soll. Hier aktiviert Sie die Option Indiziert:

001_Grundmiete_indiziert

 

icon_comment

Beachten Sie bitte, dass Sie bei einer indizierten Miete keine manuelle Mieterhöhungen durchführen können. Die Erhöhungen werden nur die Entwicklung des entsprechenden Preisindex vorgegeben und können dann ggf. angepasst werden.

 

Damit die Position auch indiziert werden kann, müssen am Mietvertrag die entsprechenden Indexvereinbarungen festgelegt werden. Dies erfolgt in der Sektion Indexvereinbarungen:

002_Indexvereinbarungen_bearbeiten

toc_openbookAnpassung
toc_openbookIndexart
toc_openbookAusgangsindex
toc_openbookSperrfrist
toc_openbookBei Veränderung von
toc_openbookProzent/Punkte
toc_openbookJährlich
toc_openbookoder alle Monate
toc_openbookoder immer im Monat
toc_openbookAnpassung in Höhe von
toc_openbookKonstante Anpassung (WSK)
toc_openbookVom Ausgangspreis
toc_openbookGültig ab
toc_openbookAutomatische Anpassung

 

Ein Beispiel für eine jährliche Anpassung kann wie folgt aussehen:

004_Indexvereinbarung_ausgefüllt

 

Ihre Eingabe beenden Sie mit Speichern und Schließen.

 

Die möglichen Erhöhungen, die sich aus der Indexanpassung ergeben, finden Sie in der Sektion mögliche Anpassungen am Mietvertrag wieder bzw. über den Arbeitsablauf Zahlungen anpassen auf der Startseite.