Staffelvereinbarung
Unabhängig von der Indexvereinbarung können Sie eine Staffelerhöhung vereinbaren. Hierbei wird im Voraus festgelegt, in welchem Umfang sich die Miete zu einem bestimmten Zeitpunkt erhöht.
An der Zahlungsposition der Grundmiete können Sie angeben, ob es sich um eine gestaffelte Miete handeln soll. Aktivieren Sie die Option Gestaffelt:
Zusätzlich müssen Sie angeben, ab wann die Berechnung erfolgen soll. Sie haben die Wahl zwischen Vertragsbeginn, Zahlungsbeginn oder Intervallbeginn.
Beachten Sie bitte, dass Sie bei einer gestaffelten Miete keine manuelle Mieterhöhungen durchführen können. Die Erhöhungen werden nur durch Festlegungen der Staffel angepasst. |
Damit die Position auch gestaffelt werden kann, müssen am Mietvertrag die entsprechenden Staffelvereinbarungen festgelegt werden. Dies erfolgt in der Sektion Staffelvereinbarungen unter den Mietkosten des Mietvertrags:
Zum Aktivieren der Anpassung aktivieren Sie die Option Anpassung:
Sie können nun angeben, ob Sie die Anpassungen jährlich oder alle x Monat(e) durchführen möchten. Außerdem können Sie eine maximale Anzahl an Wiederholungen festlegen. Lassen Sie das Feld leer, wenn es kein Ende der möglichen Anpassungen geben soll. |
Durch die Angabe einer Sperrfrist, können Sie festlegen, ab wann die erste mögliche Staffelanpassung erfolgen soll ohne, dass der Vertrag vorher erhöht werden kann, z.B. wenn Sie einen Vertrag haben, in dem die ersten 3 Jahre keine Erhöhung erfolgen soll. Erst nach Ablauf der Sperrfrist kann dann der Vertrag angepasst werden. Bei der Angabe der Sperrfrist wird vom Vertragsbeginn aus gerechnet oder Sie geben direkt ein Datum ein, bis zu welchem nicht angepasst werden kann. Aktivieren Sie die Option Anpassung mit Ablauf der Sperrfrist, so wird Ihnen sofort nach Ablauf der Sperrfrist eine mögliche Erhöhung vorgeschlagen. Deaktivieren Sie die Option, so wird auf die Sperrfrist die im nächsten Schritt angegeben Bedingungen dazu berechnet, z.B. Anpassung alle 2 Monate, dann werden auf die Sperrfrist noch weitere zwei Monate keine Anpassungen durchgeführt. |
Die Anpassung kann prozentual erfolgen oder um einen konstanten Betrag. Geben Sie z.B. 5% an, so wird die Miete jeweils immer um 5% erhöht oder Sie erhöhen um 50,- €, dann wird der Betrag direkt darauf gerechnet. Bei der prozentualen Berechnung können Sie außerdem angeben, ob sich die Berechnung auf den aktuellen Mietpreis beziehen soll oder auf den allerersten. Dann aktivieren Sie die Option vom Ausgangspreis. |
Ein Beispiel für eine einer Staffelvereinbarung kann wie folgt aussehen:
Ihre Eingabe beenden Sie mit Speichern und Schließen.
Die möglichen Erhöhungen, die sich aus der Staffelvereinbarung ergeben, finden Sie in der Sektion mögliche Anpassungen am Mietvertrag wieder bzw. über den Arbeitsablauf Zahlungen anpassen auf der Startseite. |