Flurstücke werden zum einen über ihre Lage eingeordnet, also zu welcher Gemarkung und welchem Bundesland gehört das Flurstück. Eine andere Art ist die Amtliche Eingliederung über das Grundbuchamt, Grundbuch und den Grundbuchblättern. Dies bezieht sich dabei auf das Registerrecht.

Flurstücke werden immer in beiden Strukturen eingeordnet und verwaltet.

Damit Sie in der Flurstücksverwaltung ihr Flurstücke verwalten können, sollten Sie zuerst einmal ein Grundbuchamt anlegen, wo das Grundbuch hinterlegt ist. In dem Grundbuch befinden sich dann mehrere Grundbuchblätter, die wiederum mehrere Flurstücke enthalten können. Beginnen Sie also mit dem Anlegen vom Grundbuchamt.

 

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