Das Grundbuch wird in einem Grundbuchamt verwaltet. Im Grundbuch selber werden dann Grundbuchblätter mit den dazugehörigen Flurstücken erfasst.

Um ein neues Grundbuch anzulegen, müssen Sie zunächst ein Grundbuchamt angelegt haben. Nach dem Anlegen des Grundbuchamtes, öffnen Sie die Detailansicht des gewünschten Grundbuchamtes.

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Unter der Sektion Grundbücher werden alle bereits erfassten Grundbücher angezeigt.

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Hier werden bestehende Grundbücher aufgelistet und neue können angelegt werden.

 

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