Erfassen von Kosten
Zu Anrainerverfahren können auch Ausgangsrechnungen erfasst werden. Dies geschieht über die Schaltfläche Hinzufügen in der Sektion Kosten.
Danach erscheint wieder eine Eingabemaske, deren Felder befüllt werden können. Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. Eine Besonderheit ist dabei die Rechnungsnummer. Sie wird automatisch generiert und kann nicht durch den Benutzer geändert werden. Auch der Bruttobetrag wird automatisch aus dem Feld Rechnungsbetrag und Mwst. errechnet. Die Mwst. wird mit der zuvor am Anrainerverfahren festgelegten Mwst. vorgelegt.
Für den Betreff der Rechnung wird automatisch die Nummer des Anrainerverfahrens verwendet, kann aber bei Bedarf auch manuell geändert werden. Dadurch, dass in einem Anrainerverfahren mehrere Grundstücke vorkommen können, muss die Rechnung noch zugeordnet werden (Objekt > Flurstücksverwaltung > Auswählen von Grundstück).
Dabei wird die Rechnung automatisch dem aktuellen Anrainerverfahren zugeordnet. Als Rechnungsempfänger wird automatisch der Vertragspartner, der am Anrainerverfahren eingetragen ist, ausgewählt.
Nachdem Sie alle Eingaben getätigt haben, gehen Sie auf Speichern und Schließen. Die Rechnung kann nun gedruckt werden.
Bitte beachten Sie, dass zum Drucken die notwendigen Berichtsrechte für die entsprechende Benutzerrolle vom Systemadministrator in der Verwaltung vergeben werden müssen. Der Rechnungsdruck erfolgt über das Berichts-Symbol in der Detailansicht der Rechnung. |
Wählen Sie hier das Formular Ausgangsrechnung und anschließend Übernehmen.
Prüfen Sie den nun erzeugten Bericht. Wenn alle Eingaben korrekt sind, kann der Druck mit Ja bestätigt werden.
Falls Angaben in der erzeugten Rechnung nicht korrekt sind, kann der Rechnungsdruck mit Nein abgebrochen werden.
Wenn Sie den Rechnungsdruck bestätigen, wird vom System automatisch eine Rechnungs-Nr. generiert, der Bericht anschließend noch einmal gedruckt und dieser Bericht als Dokument an die Rechnung angehängt.
Außerdem ist an der Rechnung nun vermerkt, wann und von wem sie gedruckt worden ist. Die Rechnung kann nun nicht mehr gelöscht, sondern nur noch storniert werden.