Anrainerverfahren
Das Anrainerverfahren beschreibt Baumaßnahmen und Behördenvorgänge, die durch Maßnahmen von Nachbarn und Anrainern erfolgen. Diese werden dokumentiert, genauso wie vertragliche Regelungen im Sinne der Grundbenützung.
Zum Anrainerverfahren gelangen Sie über die Suche in der Flurstücksverwaltung.
Wählen Sie aus den Suchentitäten das Anrainerverfahren aus.
Sie sehen alle bereits angelegten Anrainerverfahren und können nun über die Schaltfläche Hinzufügen ein neues Verfahren anlegen.
Solange noch keine Abhängigkeiten (z.B. zugeordnete Grundstücke) innerhalb des Anrainerverfahrens bestehen, kann dieses auch wieder gelöscht werden.
Wenn nun ein neues Anrainerverfahren angelegt wurde, erscheint die nachfolgende Maske, in der die Grunddaten das Anrainerverfahrens definiert werden können. Die mit einem Stern markierten Felder sind Pflichtfelder.
Die Nummer des Anrainerverfahrens kann entweder manuell vergeben oder automatisch generiert werden. Nach welchem Schema die Nummer automatisch erzeugt wird, wird vom Systemadministrator in der Verwaltung unter den Nummernkreisen festgelegt.
Nachdem Sie das Anrainerverfahren mit Speichern und Schließen angelegt haben, kommen mehrere Sektionen in der Detailansicht des Anrainerverfahrens hinzu.
Sie können nun Betroffene Grundstücke und Fremdgrundstücke über die Schaltfläche Bearbeiten zum Anrainerverfahren hinzufügen.
Bei den Fremdgrundstücken kann aus allen Grundstücken im System ausgewählt werden, bei den betroffenen Grundstücken wird ein Filter gesetzt, sodass nur jene Grundstücke angezeigt werden, die über die Liegenschaft definiert sind. |
Über die Schaltfläche Hinzufügen haben Sie in beiden Grundstückssektionen auch ad hoc die Möglichkeit, neue Grundstücke zu erfassen, die dem Anrainerverfahren zugewiesen werden. |
Wenn nun ein betroffenes Grundstück oder ein Fremdgrundstück hinzugefügt wurde, erscheint eine neue Sektion: Antrag.
Wenn Sie in den Stammdaten des Anrainerverfahrens die Option Zuständige Behörde aktiviert haben, wird in der Sektion Antrag automatisch die zuständige Behörde mit Ja übernommen. Ist die Option nicht aktiviert, steht im Antrag Nein.
Für die einzelnen Prozessschritte des Antrags lesen Sie bitte das Kapitel Workflow Antrag mit den entsprechenden Unterkapiteln. |