Grundpfandrechte
In der Sektion Grundpfandrechte werden Hypotheken und Schulden für das entsprechende Flurstück verwaltet.
Das Anlegen und Bearbeiten erfolgt genauso wie in der Sektion Grundpfandrechte am Grundbuchblatt.
Die Sektion Grundpfandrechte am Grundbuchblatt entspricht dem Blatt 3. |