Grundpfandrechte
In der Sektion Grundpfandrechte werden Hypotheken und Schulden für das entsprechende Flurstück verwaltet.
Das Anlegen und Bearbeiten erfolgt genauso wie in der Sektion Grundpfandrechte am Grundbuchblatt.
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Die Sektion Grundpfandrechte am Grundbuchblatt entspricht dem Blatt 3. |
