Grundpfandrechte
Zu einem Grundbuchblatt können ein oder mehrere Grundpfandrechte hinzugefügt werden. Unter Grundpfandrechten verstehen sich Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden.
Die Sektion Grundpfandrechte am Grundbuchblatt entspricht dem Blatt 3. |
Öffnen Sie die Detailansicht des Grundbuchblattes und klappen Sie die Sektion Grundpfandrechte auf. Mit der Schaltfläche Hinzufügen erstellen Sie einen neuen Eintrag.
Eine neue leere Maske wird geöffnet.
Sie können nun aus dem Katalog die Art des Grundpfandrechtes auswählen - z.B. Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld. Die Einträge können in der Verwaltung oder direkt im Auswahl-Fenster ergänzt und bearbeitet werden. Wählen Sie das betreffende Flurstück aus. Hierbei stehen Ihnen nur die Flurstücke zur Verfügung, die dem Grundbuchblatt bereits zugeordnet wurden. Geben Sie außerdem das Datum des Eintrages bzw. der Löschung an.
Sie können die Angabe von Grundpfandrechten so oft wie gewünscht wiederholen, in dem Sie die Schaltfläche Hinzufügen betätigen.
Beenden Sie die Eingabe über Speichern und Schließen.
In der Sektion Grundpfandrechte unterhalb des Grundbuchblattes sehen Sie alle Rechte und Schulden, die Sie angelegt haben, können sie hier verändern oder weitere hinzufügen.