In der Verwaltung > Mandant > Sektion Schlüsselfreigaben können Personen definiert werden, die bestimmte Schlüssel vor einer Ausgabe erst freigegeben müssen. Diese Schlüssel können entweder einzelne Schließungen oder auch Schlüssel ohne Schließanlage betreffen:

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Sie müssen nun definieren, welcher Mitarbeiter welche Schlüssel freigeben darf. Dazu wählen Sie zuerst einen Mitarbeiter aus.

 

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Es können nur Mitarbeiter der eigenen Firma Schlüssel freigeben.

 

Anschließend können Sie entweder einzelne Schlüssel für die Freigabe definieren oder Schließungen. Je nachdem, ob es sich um Schlüssel einer Schließanlage oder einen Einzelschlüssel ohne Schließanlage handelt.

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Tragen Sie alle Angaben ein und Speichern Sie die Freigabe ab.

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Diese Schlüsselfreigaben haben nun Auswirkungen auf die Schlüsselausgaben und die Schlüsselanfragen. Wird nun ein Schlüssel ausgegeben oder angefragt, der erst freigegeben werden muss, kann der Schlüsselausgebende diesen vor Freigabe nicht ausgeben.

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Weitere Informationen dazu finden Sie im Kapitel Schlüsselanfrage.