Voraussetzungen
Um eine Nebenkostenabrechnung zu machen, müssen einige Voraussetzungen geschaffen sein.
Gebäude
Das zu vermietende Gebäude muss als vermietbar gekennzeichnet sein. Diese Einstellung erfolgt in den Grunddaten des Gebäudes in der Gebäudeverwaltung.
Die Mietfläche muss festgelegt werden, damit später bei der Grundmiete darauf Bezug genommen werden kann. Ebenso gibt es verschiedene Nebenkostenpositionen, die sich auf den m²-Preis beziehen. Die Einstellungen erfolgen im Gebäude in den Grunddaten Miete. Diese finden Sie in der oberen Menüleiste als separate Schaltfläche:
Gehen Sie zuerst auf die Detailansicht und dann auf Bearbeiten:
In der folgenden Maske können Sie die Daten fest eintragen oder berechnen lassen. Setzen Sie das Häkchen im Feld Mietfläche fest, so können Sie anschließend die Mietfläche ändern. Die Flächen werden aber auch automatisch berechnet aus den Mietflächen aller vermietbaren Räume des Gebäudes. Unter der Berechnungsmethode können Sie festlegen, ob die Nebenkostenabrechnung monatsgenau oder taggenau erfolgen soll, für den Fall, dass ein Mieter nicht das volle Jahr über in diesem Gebäude Mieter war. Die Nebenkosten werden dann pro Abrechnungskonto nicht vollständig verumlagt sondern nur entsprechend seines Mietzeitraums.
Rechenbeispiel: Ist ein Mieter Mit Ende Juni ausgezogen und die Berechnungsmethode ist 360 (monatsgenau), so werden ihm nur 6/12 der Gesamtkosten für dieses Jahr berechnet. Ist die Berechnungsmethode 365 (taggenau) so werden die vermieteten Tage laut Mietvertrag / 365 herangezogen. Schaltjahre werden dabei ebenfalls beachtet.
Die Berechnungsmethode kann sowohl an der Liegenschaft als auch am Gebäude festgelegt werden. Für mehrere Gebäude einer Liegenschaft können unterschiedliche Berechnungsmethoden verwendet werden, solange folgende Regeln eingehalten werden: •Wenn auf der Liegenschaft ein Verteilerschlüssel mit Bezugsgröße = Liegenschaft Anwendung findet, dann müssen alle Gebäude auf der Liegenschaft und die Liegenschaft selbst die gleiche Berechnungsmethode verwenden. •Wenn es einen Verteilerschlüssel mit Bezugsgröße = Liegenschaft gibt, dann müssen innerhalb der Liegenschaft, die Gebäude und die Liegenschaft die gleiche Berechnungsmethode verwenden. |
Ebenso wie für das Gebäude werden die Daten an dieser Stelle noch einmal für die Räume erhoben.
Sobald Sie die Option Vermietbar gesetzt haben, erhalten Sie eine neue Sektion Grunddaten Miete. An dieser Stelle tragen sie die Mietfläche der vermietbaren Räume ein. Sie haben die Möglichkeit, den Wert für die Mietfläche [m²] einzutragen und/oder die Mietfläche GIF [m²]. Mietfläche nach GIF wird für gewerblich genutzte Räume verwendet.
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Mietmanagement
Am Mietvertrag müssen die Verteilerschlüssel aktiviert werden. |
Für das Erstellen einer Nebenkostenabrechnung ist das Anlegen von Mieteinheiten nicht unbedingt notwendig. Nähere Informationen zum Anlegen von Mieteinheiten finden Sie im Kapitel Mieteinheiten. |