Lasten und Beschränkungen
In der Sektion Lasten und Beschränkungen werden zum Beispiel Wegerechte und Baulasten hinterlegt. Die betroffenen Flurstücke können ebenso angegeben werden, wenn sie vorher dem Grundbuchblatt zugeordnet wurden.
Zu einem Grundbuchblatt können ein oder mehrere Lasten und Beschränkungen hinzugefügt werden.
Die Sektion Lasten und Beschränkungen am Grundbuchblatt entspricht dem Blatt 2. |
Öffnen Sie die Detailansicht des Grundbuchblattes und klappen Sie die Sektion Lasten und Beschränkungen auf.
Bereits hinterlegte Lasten und Beschränkungen werden in der Sektion angezeigt. Um Neue zu ergänzen, gehen Sie auf die Schaltfläche Hinzufügen.
Füllen Sie mindestens das Pflichtfeld Flurstück aus. Dazu wählen Sie über das Auswahl-Fenster das entsprechende Flurstück, welches von den Beschränkungen betroffen ist. Das Flurstück muss im Vorfeld bereits angelegt worden sein.
Es werden nur Flurstücke angezeigt, die auch am Grundbuchblatt hinterlegt sind. |
Optional können Sie eine Laufende Nummer vergeben und das Datum des Eintrags und der Löschung angeben.
Das Feld Art ist ein Katalogfeld und beschreibt die Art der einzutragenden Last oder Beschränkung. Legen Sie die Katalogeinträge in der Katalogverwaltung oder direkt über die Schaltfläche Hinzufügen im Auswahlfenster an.
Wenn Sie alle benötigten Felder ausgefüllt haben, bestätigen Sie Ihre Angabe mit Speichern und Schließen.
In der Sektion Lasten und Beschränkungen werden Ihre angelegten Lasten und Beschränkungen nun angezeigt.
Zum Bearbeiten markieren Sie den entsprechenden Eintrag und gehen auf die Schaltfläche Bearbeiten.
Sie gelangen wieder in die Bearbeitungsmaske zu Lasten und Beschränkungen und können nun Veränderungen vornehmen.
Zusätzlich gibt es weitere Sektionen:
Hier können Sie angeben, welche nachgelagerten Flurstücke durch die Last / Beschränkung berechtigt werden, zum Beispiel durch ein Wegerecht. Wählen Sie dazu die entsprechenden Flurstücke im Auswahl-Fenster aus und Speichern Sie Ihre Angaben. |
Hier können Sie Kontakte aus der Kontaktverwaltung hinterlegen, für die eine Nutzung des Grundstücks oder Teile davon im Grundbuch eingetragen sind. Beispiele für eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit wäre z.B. ein Wohnrecht oder die Unterhaltung von Versorgungsanlagen. |
Beenden Sie Ihre Eingaben mit Speichern und Schließen.