Teilen
Legen Sie einen neuen Veränderungsnachweis vom Typ Teilen an.
Eine neue Maske wird geöffnet. Füllen Sie alle Pflichtfelder (*) aus. Des Weiteren müssen Sie eine Gemarkung auswählen, in der sich die betroffenen Flurstücke befinden. Anschließend können Sie dann ein Flurstück aus der gewählten Gemarkung auswählen.
Nach dem Übernehmen wird die Fläche des Flurstücks angezeigt.
Nach dem Speichern haben Sie keine Möglichkeit mehr, das Flurstück zu ändern. Solange kein Zugang existiert, können Sie jedoch den gesamten Veränderungsnachweis löschen. |
Sie haben die Möglichkeit, den Veränderungsnachweis auf wirksam zu setzen, sobald mindestens ein Zugang existiert. Dabei ist zu beachten, dass danach keine Änderungen mehr möglich sind.
Beim Teilen entsteht ein neues Flurstück - der Zugang. Öffnen Sie die Sektion und gehen Sie auf die Schaltfläche Hinzufügen.
Eine Maske um ein neues Flurstück anzulegen, wird geöffnet.
Die Gemarkung wurde bereits übernommen, ebenso die Flurnummer und die Lage. Geben Sie einen Zähler an und auf jeden Fall die Fläche des neu entstehenden Flurstücks. Die Kategorie ist bereits vorausgefüllt, da es sich bei dem neuen Stück um ein Flurstück handelt. Alle anderen Felder sind optional. Mit Speichern und Schließen übernehmen Sie Ihre Angaben.
In der Sektion ist das neue Flurstück nun aufgelistet.
Sie können das neue Flurstück nun markieren und über die Detailansicht in das Flurstück mit allen verfügbaren Sektionen springen.
In der Sektion Veränderungsnachweis sehen Sie den Vorgang bereits. Da der Veränderungsnachweis noch nicht auf wirksam gesetzt wurde, werden die 1500 m² im Beispiel auch noch nicht vom alten Flurstück abgezogen.
Damit die Flächen berechnet werden, setzen Sie den Veränderungsnachweis auf wirksam.
Der Vorgang ist nun abgeschlossen. Die ursprüngliche Fläche wird am Flurstück eingetragen und das neue Flurstück ist erstellt.
Falls sich auf dem zu teilenden Flurstück Objekte, z.B. Gebäude, befinden, können diese im Rahmen der Teilung an neu entstehende Flurstücke umgehängt werden. Dabei gelten folgende Regeln: 1.Es ist nicht zulässig, dass ein Gebäude und die dazugehörige Liegenschaft unterschiedlichen Flurstücken zugeordnet sind. 2.Wenn das Ursprungs-Flurstück aufgelöst wird (vollständige Teilung), dann müssen alle Objekte die sich darauf befunden haben auf die neu entstandenen Flurstücke (Zugänge) aufgeteilt werden.
Am Veränderungsnachweis gibt es eine eigene Sektion Objekte, die alle dem zu teilenden Flurstück zugeordneten Liegenschaften und Gebäude beinhaltet. Wählen Sie die Schaltfläche Objektzuordnung und anschließend all jene Objekte, das nicht auf das neu entstehende Flurstück umgehangen werden sollen.
Alle hier aktivierten Flurstücke verbleiben auf dem Ursprungsflurstück.
Wählen Sie nun in der Sektion Zugang ebenfalls die Schaltfläche Objektzuordnung. Aktivieren Sie hier all jene Objekte, die mit der Teilung auf das neu entstehende Flurstück umgehangen werden sollen.
Beim Wirksam-Setzen des Veränderungsnachweises haben Sie nun die Möglichkeit, zusätzlich die Option Objekte umsetzen zu wählen.
Wenn diese Option aktiviert ist, werden die zuvor definierten Objekte den Zugängen zugewiesen und sind dann am neu entstandenen Flurstück zu finden. Beim unwirksam-setzen eines Veränderungsnachweises werden diese Änderungen wieder rückgängig gemacht. |