Grundbuchamt
Flurstücke werden zum einen über ihre Lage eingeordnet, also zu welcher Gemarkung und welchem Bundesland gehört das Flurstück. Eine andere Art ist die Amtliche Eingliederung über das Grundbuchamt, Grundbuch und den Grundbuchblättern. Dies bezieht sich dabei auf das Registerrecht.
Flurstücke werden immer in beiden Strukturen eingeordnet und verwaltet.
Damit Sie in der Flurstücksverwaltung ihr Flurstücke verwalten können, sollten Sie zuerst einmal ein Grundbuchamt anlegen, wo das Grundbuch hinterlegt ist. In dem Grundbuch befinden sich dann mehrere Grundbuchblätter, die wiederum mehrere Flurstücke enthalten können. Beginnen Sie also mit dem Anlegen vom Grundbuchamt.
Zum Anlegen eines neuen Grundbuchamtes gehen Sie auf der Startseite auf Aktionen > Grundbuch.
Wählen Sie die Schaltfläche Hinzufügen.
Eine neue leere Maske wird geöffnet. Füllen Sie die Pflichtfelder (*) Nummer und Bezeichnung aus. Auf der rechten Seite machen Sie optional Angaben, wo sich das Grundbuchamt befindet.
Speichern und Schließen Sie, um die Änderungen zu übernehmen und das Grundbuchamt anzulegen. |
Zum Bearbeiten eines Grundbuchamtes, wählen Sie eines aus der Liste aus, so dass es gelb markiert ist und öffnen anschließend die Detailansicht.
Die Ansicht wird geöffnet. Wählen Sie im oberen Bereich die Schaltfläche Bearbeiten.
Die Maske zum Bearbeiten wird geöffnet.
Nehmen Sie Ihre Änderungen vor. Speichern und Schließen Sie. Fahren Sie fort mit dem Anlegen von Grundbüchern. |