Eigentümerzuordnung
Sie können zu einem Grundbuchblatt ein oder mehrere Eigentümer zuordnen. Die Eigentümer können aus ihren Kontakten in der Kontakverwaltung bezogen werden. Oder Sie geben händisch einen Eigentümer ein.
Die Sektion Eigentümer am Grundbuchblatt entspricht dem Blatt 1. Wenn Sie den Kontakt aus der Kontaktverwaltung beziehen, wird er nach dem Speichern in der Sektion Eigentümerzuordnung angezeigt. Wenn Sie händisch einen Eigentümer eintragen, weil er beispielsweise nicht in ihrem System ist, dann wird der Eigentümer in der gleichnamigen Sektion angezeigt. Geben Sie sowohl einen bereits definierten Kontakt und einen Eigentümer an, wird diese Information in beiden Sektionen angezeigt. |
Öffnen Sie das Grundbuchblatt in der Detailansicht und dort die Sektion Eigentümerzuordnung. Wählen Sie die Schaltfläche zur weiteren Bearbeitung.
Um Eigentümer zuzuordnen, gehen Sie auf die Schaltfläche Hinzufügen.
In der folgenden Maske haben Sie nun die Möglichkeit, Kontakte aus der Kontaktverwaltung anzugeben.
Vergeben Sie einen Anteil-Zähler und einen Anteil-Nenner. Zähler und Nenner geben an, zu welchen Anteilen der Eigentümer am Grundbuchblatt beteiligt ist. Optional können Sie Termine für den Eintrag und ggf. für die Löschung hinterlegen, sowie eine Nummer.
Wenn Sie im Textfeld Eigentümer etwas eintragen, weil Sie bei Kontakt beispielsweise eine Gesellschaft oder Firma gewählt haben und nun einen namentlichen Eigentümer eintragen wollen, so wird diese Zuordnung in beiden Sektionen (Eigentümerzuordnung und Eigentümer) angezeigt. |
Möchten Sie weitere Eigentümer zuordnen so gehen Sie erneut auf die Schaltfläche Hinzufügen. Möchten Sie Eigentümer löschen, verwenden Sie die Schaltfläche Löschen.
Speichern und Schließen Sie, um Eigentümer dem Grundbuchblatt zuzuordnen.