W12 Selbstkontrolle

Wasserversorger sind in der Regel für die Qualität ihres Trinkwassers verantwortlich und müssen im Rahmen einer Selbstkontrolle belegen, dass die Gefahren für das eigene Trinkwasser bekannt sind und beherrscht werden.

In der Schweiz werden durch die Richtlinie W12 alle Bereiche der lebensmittelrechtlich erforderlichen Selbstkontrolle von Trinkwasserversorgungen abgedeckt. [Quelle: https://www.svgw.ch/wasser/selbstkontrolle-trinkwasserqualitaet/]

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