Mängelanzeigen
Zu einem Mietvertrag können Sie eine oder mehrere Mängelanzeigen erstellen. Sie finden die Sektion Mängelanzeigen unterhalb des Mietvertrags:
Sie können nun eine Mängelanzeige neu aufgeben, in dem Sie sich aus dem Katalog die entsprechende Art auswählen. Geben Sie an, wann der Mangel angezeigt wurde und von wem. Nehmen Sie anschließend eine Zuweisung zu einer Person oder einer Firma vor, die den Mangel beheben muss. Geben Sie im Feld Frist bei Bedarf ein Datum an, bis wann der Mangel behoben werden soll. Abhängig davon, ob das angegebene Datum in der Zukunft oder in der Vergangenheit liegt, ändert sich der Status automatisch:
Möchten Sie eine Nachfrist gewähren, so können Sie das Datum im entsprechenden Feld eingeben. Der Status ändert sich dann auf Nachfrist:
Speichern und Schließen Sie, um den Mangel zu erfassen. Dieser wird Ihnen auch auf der Startseite in der Sektion Mängelanzeigen angezeigt:
Wenn der Mangel behoben wurde, dann tragen Sie im Feld Erledigt am das Erledigungsdatum ein.
Der Status wird automatisch auf Fertig gesetzt. Somit wird der Mangel auch nicht mehr auf der Startseite angezeigt. Um den Status zu ändern, entfernen Sie das Datum erledigt am wieder. Der Mangel kann dann wieder auf Nachfrist oder Rechtsanwalt gesetzt werden, bzw. wenn keine Nachfrist eingetragen wurde auf Frist oder Rechtsanwalt.
Zu einer Mängelanzeige können Antworten erfasst werden. Somit können Sie die Korrespondenzen dokumentieren. Über die Funktion der GroupWare können Sie diese Antworten auch direkt per E-Mail den Mieter oder eine zuständige Person versenden lassen.