Das Schutzziel in der Arbeitssicherheit (Arbeitsschutz) wird von Verordnungen und Gesetzen (auf der Grundlage von EU-Verordnungen) definiert. Die Schutzziele ergeben sich konkret aus der Gefährdungsbeurteilung die für jede Tätigkeit, jeden Arbeitsplatz und für jedes Arbeitsmittel vorliegen muss.

 

Auf der Produktstartseite unter Aktionen hinterlegen Sie die Definitionen für die Bereiche, welche gezielt geschützt werden sollen und geben vorbeugende Maßnahmen zum Schutz dieser Ziele an.

025_Schutzziele

 

Gehen Sie auf die Aktion Schutzziele, Schutzmaßnahmen. Bereits erfasste Schutzziele und Schutzmaßnahmen werden in einer Ergebnisliste dargestellt.

 

toc_openbookSchutzziele
toc_openbookSchutzmaßnahmen