Ziel der Plausibilitätsprüfung
Ziel der Plausibilitätsprüfung in VertiGIS FM ist es, auf etwaige Unstimmigkeiten in Zählerwerten frühzeitig aufmerksam zu werden und diese zu bewerten.
Solche Unstimmigkeiten sind bspw.:
•unverhältnismäßig hohe Abweichungen der Verbräuche in einem Vergleichszeitraum
•fehlende Zuordnungen von Zählern
Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung werden dem Energiemanager alle Zählpunkte aufgelistet, an denen Unstimmigkeiten festgestellt wurden. Diese sind zu begründen.
Durchführen der Plausibilitätsprüfung
Auf der Startseite des Energiemanagements haben sie im Bereich Arbeitsabläufe die Kachel Plausibilität zur Verfügung.

Dort stehen folgende Funktionen zur Auswahl:
Hier werden als Voreinstellung die Toleranzen definiert, innerhalb denen Abweichungen der Verbräuche ignoriert werden. Alles was über oder unter den Toleranzen liegt, wird in die Plausibilitätsprüfung einbezogen.
Die hier pro Medium definierten Toleranzen können zusätzlich an den einzelnen Zählpunkten noch verändert bzw. angepasst werden. Dies ist entweder in der Detailansicht eines bestimmten Zählpunkts oder über die Mehrfachbearbeitung für mehrere Zählpunkte möglich.
Beachten Sie, dass mögliche Sektionen im Standard ausgeblendet sein können.

Beim Anlegen einer neuen Toleranz können Sie zuerst das Medium wählen. Bitte beachten Sie, dass für jedes Medium nur eine Toleranz angelegt werden kann.
Tragen Sie ein, nach welcher Toleranz die Plausibilität betrachtet werden soll - die entsprechenden Berechnungen finden Sie weiter unten. Sie können auch Toleranz in % und Toleranz absolut gleichzeitig verwenden.
Zum Schluss geben Sie an, ob Sie die Toleranz gegenüber dem Vormonat oder gegenüber dem Vorjahresmonat betrachten wollen.

|
In der Sektion Abweichungen werden für das ausgewählte Wirtschaftsjahr pro Monat die Anzahl der vorhandenen Abweichungen (von Verbräuchen) und die fehlenden Zuordnungen (der Zähler) angezeigt. Zusätzlich gibt es noch die Information, ob diese Abweichungen bereits geprüft worden sind oder noch nicht. Diese Arbeitsschritte sind der Reihe nach durch den Energiemanager abzuarbeiten.


Nach Auswahl des zu prüfenden Monats wählt man es als erstes die Schaltfläche Abweichungen bewerten. Es wird eine Liste aller Zählpunkte samt Zähler angezeigt, deren Verbräuche außerhalb der für den jeweiligen Zählpunkt definierten Toleranz liegen.
Anhand der Abweichung und der Verbräuche hat der Energiemanager nun zu bewerten, warum die Abweichung stattgefunden hat und noch mit einer Bemerkung (mind. 10 Zeichen lang) zu beschreiben.
Wenn für diesen Zähler auch im darauf folgenden Monat wieder eine Abweichung größer als die definierte Toleranz auftritt, dann der zuletzt gewählte Grund und die Bemerkung vorbelegt.


|
Für die Spalte Grund ist ein Katalog hinterlegt. Diesen befüllen Sie in der Verwaltung > Stammdaten > Katalogverwaltung > Energiemanagement > Grund (Abweichung).
|
|
Im zweiten Schritt sind fehlende Zuordnungen eines Zählers zu beurteilen. Hier muss begründet werden, warum zum gewählten Zeitpunkt kein Zähler in den Zählpunkt eingebaut war.

Markieren Sie den Zeitraum in dem es fehlende Zuordnungen gab und gehen Sie auf die Schaltfläche Fehlende Zuordnungen.
Geben Sie auch hier den Grund und die Beschreibung für alle fehlenden Zuordnungen an. Danach Speichern Sie Ihre Eingabe.

|
Zuletzt kann die Plausibilitätsprüfung für einen bestimmten Monat noch einmal vom Energiemanager abgeschlossen werden, indem er beim Abschluss die Option geprüft aktiviert.
Die Bewertung eines Monats kann nur dann erfolgen, wenn alle Abweichungen und fehlenden Zuordnungen bewertet wurden (Grund und Beschreibung).
Zeitgleich kann der Energiemanager Aktionen zur Behebung von Problemen (z.B. bei unerklärlich hohem Verbrauch) in die Wege leiten, indem die dafür zuständigen Mitarbeiter kontaktiert werden.

Sie bringen die Plausibilitätsprüfung zum Abschluss in dem Sie für den ausgewählten Zeitpunkt die dritte Schaltfläche Abschluss verwenden und die Option auf geprüft setzt.

Die Option kann nur aktiviert werden, wenn alle Abweichungen und Zuordnungen bewertet wurden.
|
|
Ob ein Zählpunkt unter den Abweichungen der Plausibilitätsprüfung angezeigt wird oder nicht, wird durch die folgenden Regeln definiert. Dies dient nur zur Information für den Benutzer.
a) Prozentuale Abweichung ist angegeben:

b) Absolute Abweichung ist angegeben:

c) Prozentuale und absolute Abweichung sind angegeben:

|